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2title: "200 Jahre jüdische Geschichte in Rössing (5)"
3date: 2012-04-26
4authors:
5 - helga_fredebold
6tags: [juedische-geschichte, historie]
7description: "Lockerung der Judengesetze in der Franzosenzeit und bleibende Familiennamen Während der französischen Revolution, schon 1789 auf der Nationalversammlung, wurde"
8source: https://fredebold.blogspot.com/2012/04/200-jahre-judische-geschichte-in_8268.html
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11**Lockerung der Judengesetze in der
12Franzosenzeit und bleibende Familiennamen**
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16Während
17der französischen Revolution, schon 1789 auf der
18Nationalversammlung, wurde für die Juden als Staatsbürger die
19rechtliche Gleichstellung gefordert und durch die Emanzipationsakte
20in Frankreich auch gesetzlich verankert. Als während der
21französischen Okkupation große Teile des Kurfürstentums Hannover
22dem kurzlebigen Königreich Westfalen (18O7-1812) angegliedert
23wurden, erhielten auch die hannoverschen Juden die bürgerliche
24Gleichstellung. Die alten hannoverschen Judengesetze wurden
25aufgehoben, der Grunderwerb gestattet und die Schutzbriefe sowie der
26diskriminierende Leibzoll wurden abgeschafft.
27
28Obwohl
29durch das Dekret vom 27. Januar 1808 allen Juden dieselben Rechte wie
30den andern Bürgern eingeräumt wurden, mußten die Juden in Hannover
31das ihnen von der alten Landesregierung auferlegte Schutzgeld weiter
32zahlen. Ein diesbezügliches Protestschreiben wurde von der
33französischen königlich-westfälischen Präfektur in Kassel
34abgeschmettert.
35
36„Das Schutzgeld
37gehört zu den Dotationen, die dem Kaiser der Franzosen nach der
38Okkupation des Kurfürstentums Hannover zustehen und die dieser an
39König Jerôme von Westfalen abgetreten hat.“
40
41Am
4231.März 1808 wurde außerdem verfügt, daß die Juden binnen 3
43Monaten *bleibende
44Familiennamen* annehmen
45sollten. Bis dahin führten sie in der Regel nur ihre
46*alttestamentarischen*Vornamen.
47Das *westfälische
48Namensedikt*
49wurde im Benehmen mit den Juden des Landes entwickelt, die sich
50einmütig für bleibende Familiennamen ausgesprochen hatten. Die
51Namenwahl war grundsätzlich freigestellt, anders als in Frankreich
52waren auch jüdische Namen und Vornamen erlaubt. (3)
53
54Aber
55als nach dem Ende der Fremdherrschaft Hannover 1814 Königreich
56wurde, setzte es sofort, noch vor dem Ende des Wiener Kongresses,
57seine aus dem 18. Jahrhundert stammenden kurfürstlichen Judengesetze
58- mit Ausnahme des Leibzolls - wieder in Kraft, erneuerte damit die
59Institution des Schutzjudentums und setzte seine restriktive
60Judenpolitik fort.
61
62Von
631828 bis 1833 sammelten die Landdrosteien statistisches Material über
64die Lage der jüdischen Bevölkerung. Ihr Anteil betrug 0,6% im
65Königreich. Außer ländlichen Handelsleuten, Schlachtern und
66kleinen Gewerbetreibenden gab es nur einen jüdischen Juristen, einen
67Arzt und einen Tierarzt, und die Altstadt von Hannover verfügte
68noch, wie die Stadt Osnabrück, über das Privileg des *non
69tolerandi Judaeos.*
70(4)
71
72Quellen
73
741. Dr.
75 jur. Abraham Löb, Frankfurt 1908: Rechtsverhältnisse der Juden im
76 ehemaligen Königreiche und der jetzigen Provinz Hannover
772. M.
78 Zuckermann, Hannover 1912 Kollektanea zur Geschichte der Juden im
79 Hannoverland
80
813) Niedersächsisches
82Jahrbuch 1993, Wolfgang Marienfeld, S. 275 ff
83
844) Niedersächsisches
85Jahrbuch 1992, Uwe Eissing S. 289