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2title: "200 Jahre jüdische Geschichte in Rössing (3)"
3date: 2012-04-26
4authors:
5 - helga_fredebold
6tags: [juedische-geschichte, historie]
7description: "Berufsbeschränkungen der Juden Ein reguläres Handwerk durften die Juden weder erlernen noch ausüben, denn die Zünfte waren ihnen verschlossen. Die Handwerkergil"
8source: https://fredebold.blogspot.com/2012/04/200-jahre-judische-geschichte-in.html
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11Berufsbeschränkungen der Juden
12
13Ein
14reguläres Handwerk durften die Juden weder erlernen noch ausüben,
15denn die Zünfte waren ihnen verschlossen. Die Handwerkergilden, die
16Zünfte und Innungen basierten auf den christlichen Bruderschaften
17des Mittelalters, und ihr Brauchtum war stark christlich geprägt.
18Mit der Zunftverfassung konnte eine "*durch
19Religion und Sitte ganz verschiedene Sekte*"
20kaum in Übereinstimmung gebracht werden.
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24**Schlachten**
25
26Das
27Schlachten war ihnen zum eigenen Verbrauch erlaubt, aber z.T. auch
28zum Verkauf an Christen. Ihr jüdischerGlaube gestattete ihnen, nur
29Fleisch von geschächteten Tieren zu essen.
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31Dieses
32Schächten ist eine rituelle Schlachtung makelfreier (koscherer)
33Tiere. Nach den jüdischen Speisegesetzen sind dies wiederkäuende
34Paarhufer wie Rind, Schaf, Ziege oder Hirsch. Es wird von einem
35Schächter, einem Kultbeamten durchgeführt. Dieser führt mit einem
36langen, scharfen Messer einen raschen Querschnitt durch
37Halsschlagader, Speise- und Luftröhre des Tieres, wodurch eine volle
38Ausblutung erreicht werden soll. Eine vorherige Betäubung des
39Schlachttieres war religionsgesetzlich unzulässig.
40
41In
42Deutschland wurde das Schächten durch das Gesetz vom 21.4.1933
43verboten, weil es dem deutschen Tierschutzgesetz widerspricht. Durch
44Verordnung wurde es 1946 und 1947 von den Alliierten
45Militärregierungen wieder zugelassen. Eine einheitliche
46bundesgesetzliche Regelung steht auch heute noch aus und es wird in
47den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
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49**Handel
50und Geldgeschäfte**
51
52Die
53organisierten Kaufmannschaften waren ihnen verschlossen.
54
55Die
56Juden durften mit alten und einigen neuen Waren handeln, so weit
57nicht die Privilegien der Zünfte oder der Bürgerschaft dagegen
58standen. Als „*Trödeljuden*"
59hielten sich viele über Wasser. Der Hokenhandel, der Kleinhandel,
60war ihnen erlaubt. Gewohnheitsmäßig kamen auf dem Lande der Vieh-,
61Getreide- und Pferdehandel dazu, sowie Geld- und Wechselgeschäfte.
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63Vor
64allem der Geldverleih lag in den Händen der Juden, den das
65kirchliche Zinsverbot den Christen untersagte. Sie hatten das
66Privileg, von Darlehen Zinsen zu nehmen und das Recht, verpfändete
67oder verkaufte Sachen bis zur Zahlung zurückzubehalten. Einige Juden
68kamen dadurch zu erheblichen Vermögen und wurden wegen ihrer
69Geschicklichkeit in Gelddingen von den stets finanzschwachen Fürsten
70an ihre Höfe gezogen.
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72Einer
73von diesen war der bekannte Joseph Süß-Oppenheimer (1692-1738), der
74von Herzog Karl Alexander von Württemberg zum Geh. Finanz-und
75Staatsrat ernannt wurde. Durch Münzmanipulationen und Verkauf von
76Ämtern, Titeln und Privilegien erschloß er dem geldbedürftigen
77Herzog immer neue Geldquellen. Die Beamtenschaft und die Landstände
78zwangen dem Herzog kurz vor seinem Tode den Haftbefehl gegen
79Süß-Oppenheimer ab, der in einem anfechtbaren Verfahren zum Tode
80verurteilt wurde. Seine Lebensgeschichte diente als Vorlage für den
81im Dritten Reich gedrehten Film „*Jud
82Süß.“*
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84# Geisteswissenschaften
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86Öffentliche
87Ämter und Würden im Militär- und Zivilstand waren ihnen bis zur
88Emanzipation der Juden im 19. Jahrhundert nicht zugänglich, obwohl
89das in den verschiedenen deutschen Fürstentümern auch
90unterschiedlich gehandhabt. wurde. Die Universitäten standen ihnen
91offen und es gab jüdische Ärzte und Advokaten. Diese Gegebenheiten
92führten dann im 19. und 2O. Jahrhundert beinahe zwangsläufig in
93verschiedenen Berufsgruppen, vor allem geistigen und künstlerischen,
94zu einer Überrepräsentation der Juden im Verhältnis zur übrigen
95Bevölkerung.
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97Ein
98klassisches Beispiel dafür ist die Nachkommenschaft des jüdischen
99Bankiers und Kammeragenten Leffmann Behrens im 17. Jahrhundert am
100Hannoverschen Hofe
101
102Er
103war verheiratet mit Jente Hameln. Diese hatte aus erster Ehe schon
104sechs Kinder. Aus ihrer zweiten Ehe mit Leffmann Behrens gingen noch
105einmal drei Kinder hervor.
106
107Diese
108Kinder hatten sehr berühmte Nachfahren, u.a. Siegmund Freud, die
109Dichter Heinrich Heine und Carl Sternheim und der Komponist Felix
110Mendelssohn Bartholdy
111
112Quellen:
113
114Dr.
115jur.Löb, Abraham:
116
117„Rechtsverhältnisse
118derJuden im ehemaligen Königreiche und der jetzigen Provinz
119Hannover“, Frankfurt 1908
120
121M:
122Zuckermann.
123
124„Kollekteana
125zur Geschichte der Juden im Hannoverland“, Hannover 1912
126
127Jahrbuch
128des Historischen Vereins 1992, Uwe Eissing S.320 ff