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1---
2title: "1815"
3sidebar_label: "Teil 6 – 1815"
4sidebar_position: 6
5description: "Die Emancipation der Juden im Königreich Hannover Während In der Deutschen Bundesakte von 1815 die Gleichstellung der Juden formal beibehalten wurde, setzten di"
6---
7
8Die *Emancipation*
9der Juden im Königreich Hannover
10
11Während
12In der *Deutschen
13Bundesakte von* ***1815***die
14Gleichstellung der Juden formal beibehalten wurde, setzten die
15einzelnen Deutschen Bundesländer, bis auf Preußen, sie wieder außer
16Kraft.
17
18Mit Fragebögen wurde die jüdische Bevölkerung
19wieder genau erfaßt. Es wurde nachgeforscht, wo jemand inzwischen
20Grundeigentum erworben hatte und die Institution des Schutzjudentums
21wurde erneuert. Die unveränderlichen Nachnamen blieben teilweise im
22Gebrauch, manchmal fielen sie weg.
23
24In
25Frankreich erfolgte die Gleichstellung der Juden **1790**durch
26eine einzige Akte, im Königreich Hannover dagegen war es ein
27langwieriger Prozeß, der sich schrittweise über Jahrzehnte
28erstreckte. 1828 wurden wieder bleibende Familiennamen eingeführt.
29
30Die
31drei Rössinger Judenfamilien mußten sich am **14.
32Mai 1828**
33auf dem Amt Calenberg einfinden und ihren Wahlnamen angeben. Sie
34entschieden sich für die Namen, die sie auch schon während der
35Franzosenzeit führten:
36
37Neuhaus,
38Neuberg und Blumenthal
39
40**1832**Der
41Gesetzentwurf zur Reform der bürgerlichen Verhältnisse der Juden,
42an den „nur noch letzte Hand anzulegen war," gelangte **1836**zur
43Beratung an die Stände und ging **1837**im
44Verfassungskonflikt unter.
45
46**30.
47September 1842: „*****Emancipationsgesetz“***
48
49Gesetz
50über die Rechtsverhältnisse der Juden
51
52Artikel
531, Abschnitt 1 stellte als Regel den *Grundsatz
54der Gleichheit*
55in Rechten und Pflichten mit den Christen auf.
56
57§ 5
58enthielt die Bestimmung:
59
60"*Das
61Schutzverhältnis der Juden, so weit es noch*
62*besteht,
63wird aufgehoben. Die daraus folgenden Leistungen bleiben jedoch
64einstweilen und bis auf ein zu erlassendes Gesetz bestehen.*"
65
66Die
67Juden wurden zwar der allgemeinen Wehrpflicht unterworfen, aber der
68Regierung stand das Recht zu, die Juden bis auf weiteres nicht zum
69Militärdienst heranzuziehen.
70
71Viele Bestimmungen des neuen Gesetzes wurden durch
72Ausnahmeregelungen durchlöchert.
73
74**1847**
75folgten Ergänzungen zu dem Gesetz von 1842, unter anderem:
76
77**das
78Recht der**
79**Juden,
80ein Haus und 1 1/4 Morgen Acker zu erwerben.**
81
82**Am
835. September 1848**
84brachte das Gesetz die *völlige
85Gleichstellung der Juden im*
86Königreich Hannover durch den Passus, daß die Ausübung der
87bürgerlichen und politischen Rechte vom Religionsbekenntnis
88unabhängig sein sollte. Die Juden konnten damit auch öffentliche
89Ämter übernehmen und waren berechtigt zur Teilnahme an der
90Gemeinde- und Landesvertretung.
91
92**1869**sorgte
93der *Norddeutsche
94Bund* für
95die Aufhebung der letzten persönlichen Beschränkungen.
96
97Quelle:
98
99Niedersächsisches
100Jahrbuch 1992, Uwe Eissing S. 287 ff. (Rechtsverhältnisse der
101Juden)
102
103Niedersächsisches
104Jahrbuch 1993, Wolfgang Marienfeld S. 263 ff. (Familiennamen der
105Juden)
106
107---
108
109*Aus der Reihe von Helga Fredebold, ursprünglich veröffentlicht am 2012-04-26 auf [fredebold.blogspot.com](https://fredebold.blogspot.com/2012/04/200-jahre-judische-geschichte-in_5293.html).*