Skip to content

admin/dorfarchiv

PublicMirror

Mirror of https://forge.levinkeller.de/levin/dorfarchiv.git

84 lines · 3.3 KB
1---
2title: "Lockerung der Judengesetze in der Franzosenzeit und bleibende Familiennamen"
3sidebar_label: "Teil 5 – Lockerung der Judengesetze"
4sidebar_position: 5
5description: "Lockerung der Judengesetze in der Franzosenzeit und bleibende Familiennamen Während der französischen Revolution, schon 1789 auf der Nationalversammlung, wurde"
6---
7
8**Lockerung der Judengesetze in der
9Franzosenzeit und bleibende Familiennamen**
10
11Während
12der französischen Revolution, schon 1789 auf der
13Nationalversammlung, wurde für die Juden als Staatsbürger die
14rechtliche Gleichstellung gefordert und durch die Emanzipationsakte
15in Frankreich auch gesetzlich verankert. Als während der
16französischen Okkupation große Teile des Kurfürstentums Hannover
17dem kurzlebigen Königreich Westfalen (18O7-1812) angegliedert
18wurden, erhielten auch die hannoverschen Juden die bürgerliche
19Gleichstellung. Die alten hannoverschen Judengesetze wurden
20aufgehoben, der Grunderwerb gestattet und die Schutzbriefe sowie der
21diskriminierende Leibzoll wurden abgeschafft.
22
23Obwohl
24durch das Dekret vom 27. Januar 1808 allen Juden dieselben Rechte wie
25den andern Bürgern eingeräumt wurden, mußten die Juden in Hannover
26das ihnen von der alten Landesregierung auferlegte Schutzgeld weiter
27zahlen. Ein diesbezügliches Protestschreiben wurde von der
28französischen königlich-westfälischen Präfektur in Kassel
29abgeschmettert.
30
31„Das Schutzgeld
32gehört zu den Dotationen, die dem Kaiser der Franzosen nach der
33Okkupation des Kurfürstentums Hannover zustehen und die dieser an
34König Jerôme von Westfalen abgetreten hat.“
35
36Am
3731.März 1808 wurde außerdem verfügt, daß die Juden binnen 3
38Monaten *bleibende
39Familiennamen* annehmen
40sollten. Bis dahin führten sie in der Regel nur ihre
41*alttestamentarischen*Vornamen.
42Das *westfälische
43Namensedikt*
44wurde im Benehmen mit den Juden des Landes entwickelt, die sich
45einmütig für bleibende Familiennamen ausgesprochen hatten. Die
46Namenwahl war grundsätzlich freigestellt, anders als in Frankreich
47waren auch jüdische Namen und Vornamen erlaubt. (3)
48
49Aber
50als nach dem Ende der Fremdherrschaft Hannover 1814 Königreich
51wurde, setzte es sofort, noch vor dem Ende des Wiener Kongresses,
52seine aus dem 18. Jahrhundert stammenden kurfürstlichen Judengesetze
53- mit Ausnahme des Leibzolls - wieder in Kraft, erneuerte damit die
54Institution des Schutzjudentums und setzte seine restriktive
55Judenpolitik fort.
56
57Von
581828 bis 1833 sammelten die Landdrosteien statistisches Material über
59die Lage der jüdischen Bevölkerung. Ihr Anteil betrug 0,6% im
60Königreich. Außer ländlichen Handelsleuten, Schlachtern und
61kleinen Gewerbetreibenden gab es nur einen jüdischen Juristen, einen
62Arzt und einen Tierarzt, und die Altstadt von Hannover verfügte
63noch, wie die Stadt Osnabrück, über das Privileg des *non
64tolerandi Judaeos.*
65(4)
66
67Quellen
68
691. Dr.
70 jur. Abraham Löb, Frankfurt 1908: Rechtsverhältnisse der Juden im
71 ehemaligen Königreiche und der jetzigen Provinz Hannover
722. M.
73 Zuckermann, Hannover 1912 Kollektanea zur Geschichte der Juden im
74 Hannoverland
75
763) Niedersächsisches
77Jahrbuch 1993, Wolfgang Marienfeld, S. 275 ff
78
794) Niedersächsisches
80Jahrbuch 1992, Uwe Eissing S. 289
81
82---
83
84*Aus der Reihe von Helga Fredebold, ursprünglich veröffentlicht am 2012-04-26 auf [fredebold.blogspot.com](https://fredebold.blogspot.com/2012/04/200-jahre-judische-geschichte-in_8268.html).*